Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2015 - 13 B 285/15 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 13 B 285/15 (https://dejure.org/2015,17213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Approbation als Zahnarzt aufgrund Gleichwertigkeit des Abschlusses des Studiums an einer Universität in Ägypten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Approbation als Zahnarzt aufgrund Gleichwertigkeit des Abschlusses des Studiums an einer Universität in Ägypten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 70 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Weiterbildung/Anerkennung von Abschlüssen | Keine Verlängerung einer Berufserlaubnis für Drittstaatsangehörigen
Verfahrensgang
- VG Aachen, 20.02.2015 - 5 L 66/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2015 - 13 B 285/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07
Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit, …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2015 - 13 B 285/15
In diesem Sinne ist bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 33.07 -, NJW 2009, 867 (…juris, Rn. 19) unter der Geltung des § 3 BÄO a.F., davon ausgegangen, dass auch in Deutschland erworbene Berufserfahrung, die indes nur gesammelt werden kann, wenn die Antragsteller über eine Berufserlaubnis verfügen, in die Gleichwertigkeitsprüfung einzubeziehen ist. - VG Aachen, 20.02.2015 - 5 L 66/15
Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Ermessensbindung; Runderlass
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2015 - 13 B 285/15
Durch Beschluss vom 20. Februar 2015 - 5 L 66/15 - hat das Verwaltungsgericht Aachen dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die mit Bescheid vom 23. Mai 2013 widerruflich erteilte Erlaubnis für eine weitere zwölfmonatige zahnärztliche Tätigkeit innerhalb des genannten Zeitraums zu verlängern.